Vollgutachten nach §21 StVZO und Einzelabnahmen nach §19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

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Der GTÜ Technischer Dienst auch in Mechernich. Vollgutachten und Einzelabnahmen. Nötig ist ein Gutachten nach §21 StVZO beispielsweise zur Zulassung bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge außerhalb der EU, oder innerhalb der EU ohne EG-Typgenehmigung oder ABE. Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder motorisierte Krankenfahrstühle.

Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV: Unsere Unterschriftsberechtigten helfen Ihnen als Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKW`s oder Anhängern. Wir erstellen für Die die Notwendigen Gutachten und Dokumentationen, sodass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle gehen können, um ihr Fahrzeug genehmigen zu lassen.

In diesem Video von der GTÜ wird alles zum § 21 StVZO erklärt: