FEINSTAUBPLAKETTE

Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 – 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der ausgeschilderten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen. Über den Link können Sie entnehmen, welche Schadstoffplakette Ihr Fahrzeug erhält.

Information zur Feinstaubplakette

Ihre Feinstaubplakette erhalten Sie direkt bei uns vor Ort auf der GTÜ-Prüftstelle Mechernich – Obergartzem.

Unsere Prüfingenieure freuen sich auf Ihren Besuch.